Volleinspeisung
Solarvolleinspeisung bei einem Mietshaus bedeutet, dass der gesamte erzeugte Solarstrom aus der Photovoltaikanlage vollständig ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Physikalisch wird die erzeugte Elektrizität zwar vor Ort genutzt, aber es findet keine direkte Belieferung im Sinne des EnWG an die Mieter statt. Der Eigentümer erhält dafür eine gesetzlich festgelegte erhöhte Einspeisevergütung und einen Zuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Modell ist technisch einfach umzusetzen, da kein spezielles Mieterstromkonzept oder interne Abrechnung erforderlich ist.