Mieterstrom

Analyse, Konzeption und Umsetzung

Hohe Rendite für den Vermieter

Sie möchten Strom vom Dach eines Mehrfamilienhauses an die Mieter verkaufen? Mit den Experten von Sonnenliebe können Sie das Mieterstromprojekt ganz einfach umsetzen. Wir kümmern uns um die Planung, Durchführung und die Abrechnungen - alles aus einer Hand.

Ihre Vorteile:
  • Fortlaufende Rendite von 8% bis 15%
  • Erwirtschaftetet Rendite ist i.d.R. steuerfrei*
  • Risikofreie Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Kostengünster Strom für Ihre Mieter
Kontakt Kontakt
image
image

Mieterstrom – Was steckt dahinter?

Sie produzieren Strom mit einer Solaranlage auf dem Dach, Garage, Carport oder ähnlichem eines Mehrfamilienhauses und verkaufen den Strom direkt an die Bewohner.
Bei dieser Direktversorgung wird Strom selbst produziert und kann von Mieter sowie auch Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft auch direkt im Haus genutzt werden, ohne Umweg durchs öffentliche Stromnetz. Der Strom wird also ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz im Gebäude verbraucht.

Der große Vorteil

service

Abgabenbefreiung

Durch den direkten Bezug des Stroms entfallen die Kostentreiber wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer komplett.

service

Steuerbefreiung

Erträge aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind von der Einkommensteuer befreit, unabhängig von der Verwendung des Stroms.

Richtige Planung ist entscheident

Ob Einfamilhaus, Gewerbeimmobilie oder Mieterstromprojekt in einem Mehrparteienhaus – die Auswahl des passenden Messkonzepts spielt eine zentrale Rolle für eine zuverlässige Abrechnung und die Überwachung des erzeugten Solarstroms. Insbesondere wenn mehrere Beteiligte wie Mieter, Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft eingebunden sind, schaffen klar definierte Messstrukturen Transparenz und beugen Abrechnungsfehlern vor. Nachfolgend erhalten Sie einen kompakten Überblick über die im Solarpaket festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Kontakt Kontakt
image
image

Volleinspeisung

Solarvolleinspeisung bei einem Mietshaus bedeutet, dass der gesamte erzeugte Solarstrom aus der Photovoltaikanlage vollständig ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Physikalisch wird die erzeugte Elektrizität zwar vor Ort genutzt, aber es findet keine direkte Belieferung im Sinne des EnWG an die Mieter statt. Der Eigentümer erhält dafür eine gesetzlich festgelegte erhöhte Einspeisevergütung und einen Zuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Modell ist technisch einfach umzusetzen, da kein spezielles Mieterstromkonzept oder interne Abrechnung erforderlich ist.

image

klassischer Mieterstrom

Der entscheidende Aspekt des klassischen Mieterstroms: Sie werden zu einem vollwertigen Energieversorgungsunternehmen (EVU), mit allen Pflichten. Das bedeutet, Sie als Vermieter haben eine Vollversorgungspflicht: Sie müssen Ihre Mieter rund um die Uhr mit Strom versorgen. Wenn Ihre Solaranlage keinen Strom liefert, etwa nachts oder an trüben Tagen, sind Sie verpflichtet, Reststrom aus dem Netz zu beschaffen und an Ihre Mieter weiterzuleiten.
Sie werden somit auch Vertragspartner für die Reststromlieferung mit dem Stromanbieter und Ihren Mieter. So tragen Sie bspw. auch das Ausfallrisiko, sollte ein Mieter seinen Zahlungen nicht nachkommen.
Als Anreiz für dieses Modell erhalten Sie als Anlagenbetreiber einen sogenannten Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber, welcher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist.

image

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit dem „Solarpaket 1“ wurde die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) eingeführt. Das Modell soll gezielt die größten Hürden des klassischen Mieterstroms abbauen. Der entscheidende Vorteil ist, dass der Anlagenbetreiber nicht zum Energieversorger (EVU) wird.
Das bedeutet konkret, dass Sie keine Vollversorgungspflicht mehr haben. Der Anlagenbetreiber liefert nur dann Strom, wenn die Solaranlage Strom produziert. Für den restlichen Strombedarf schließt jeder teilnehmende Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger ab. Die bürokratischen Anforderungen an die Abrechnung sind dadurch deutlich geringer.

image

Lieferkettenmodell

Anstatt die Abwicklung des Mieterstroms selbst zu organisieren, kann der Anlagenbetreiber diese Aufgaben auch an einen Dritten übertragen. Der Dienstleister übernimmt die Rolle des Stromverkäufers und agiert als Mittelsmann zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage und den Mieter, die den Strom beziehen. Der Anbieter kümmert sich um die gesamte Stromversorgung, einschließlich der Vertragsgestaltung mit den Beteiligten und der Einhaltung der teils komplexen Meldepflichten gegenüber Behörden und Netzbetreibern.